Kosten

Überblick der Kosten
Qualität hat Ihren Preis, bei uns allerdings einen sehr fairen. Unsere Beratung und Analyse und die daraus resultierenden Personalvorschläge sind vollkommen unverbindlich und kostenlos für Sie. Wir von Morawe-Care24 legen großen Wert auf Fairness und Transparenz, deshalb verlangen wir zu keinem Zeitpunkt Gebühren von den vermittelten Betreuerinnen.
Wir bitten zu beachten: Wir distanzieren uns davon monatliche Kostenaufstellungen vorzustellen, die bereits alle möglichen Zuschüsse und Vergünstigungen nach dem Pflegestärkungsgesetz und eventuelle Steuervorteile enthalten. Dies sind irreführende Darstellungen, die den Endpreis für den Kunden „beschönigen“.
Die hier aufgeführten Beträge sind Brutto-Summen.
Übersicht über die Beschäftigungsmodelle und die jeweiligen Betreuungskosten:

Entsendemodell
Hier wird ein Dienstleistungsvertrag über die häusliche Betreuung zwischen dem Privathaushalt und einem oder mehreren Entsendeunternehmen in Polen geschlossen. Dienstleister entsenden ihre Arbeitnehmer zur Leistungserbringung.
Ebenso wird ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Privathaushalt und Morawe-Care24 geschlossen. Dieser ist für die Vermittlung und das unterstützende Betreuungsmanagement.
Preise: ab ca. 2.950 EUR pro Monat *

Arbeitgeber-/ Arbeitnehmermodell
Für die häusliche Betreuung wird ein Arbeitsvertrag direkt zwischen dem Privathaushalt und der von Morawe-Care24 vermittelten Betreuungskraft geschlossen. Sie fungieren somit als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Gerne können Sie sich bei Ihrem Steuerberater diesbezüglich detaillierte Informationen holen. Beispielsweise auch wegen dem geldwerten Vorteil für Kost & Logis.
Ebenso wird ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Privathaushalt und Morawe-Care24 geschlossen. Dieser ist für die Vermittlung und das unterstützende Betreuungsmanagement.
Preise: ab ca. 3.500 EUR pro Monat
* Diese Beträge basieren unter anderem auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG mit dem A1 Formular. Für aus Polen entsandtes Betreuungspersonal wird das A1-Formular durch den Renten- und Sozialversicherungsträger [ZUS] in Polen ausgestellt.
Das A1-Formular kommt im Sozialversicherungsrecht des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Europäischen Gemeinschaften (EG) zum Einsatz.
Das sagen unsere Kunden

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
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